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 Abschiebung JA oder NEIN ?

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Poll :: Wird der Mann abgeschoben?

JA
50%
 50%  [ 2 ]
NEIN
50%
 50%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 4


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KarlMartell





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Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 8118


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BeitragVerfasst am: 11.02.2012 01:41    Abschiebung JA oder NEIN ? Antworten mit ZitatNach oben

Interessanter und fuer mich ganz offener Fall. Es geht nur noch um die Abschiebung. Termin fuer die Entscheidung ist der 14.2., also Dienstag. Wie entscheidet das Bundesverwaltungsgericht?



BVerwG zur Ausweisung und Abschiebung straffällig gewordener Ausländer (II)

1. Senat, Az. BVerwG 1 C 3.11

Der Kläger, ein russischer Staatsangehöriger, wurde 1997 als jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion in Deutschland aufgenommen. Im Dezember 2003 wurde er wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Das Landgericht ging von einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit wegen des Vorliegens einer psychischen Erkrankung aus. Der Kläger ist zudem herzkrank.

Die Beklagte wies den Kläger im Februar 2006 aus und drohte ihm die Abschiebung aus der Haft an. Der Verwaltungsgerichtshof hat die gegen die Ausweisung gerichtete Klage abgewiesen; insoweit ist seine Entscheidung rechtskräftig. Die Abschiebungsandrohung hat er aufgehoben, da jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Januar 1991 die Rechtsstellung von Kontingentflüchtlingen entsprechend § 1 des Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge genießen würden. Sie könnten sich auch ohne Vorliegen eines Verfolgungsschicksals auf den Schutz des Abschiebungsverbotes in Art. 33 Genfer Flüchtlingskonvention (§ 60 Abs. 1 AufenthG) berufen. Denn die Aufnahme dieses Personenkreises sei vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland für die Verbrechen des Nationalsozialismus erfolgt. Eine Abschiebung komme auch nicht aufgrund der von ihm begangenen Straftat in Betracht, da bei dem Kläger, der sich mittlerweile einer psychiatrischen Behandlung unterziehe, keine erhöhte Wiederholungsgefahr mehr vorliege (§ 60 Abs. 8 AufenthG). Zudem dürfe er nicht abgeschoben werden, da er die notwendige medizinische Behandlung seiner Herzerkrankung in der Russischen Föderation nicht finanzieren könne (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG). Dagegen wenden sich die Beklagte und die Landesanwaltschaft Bayern mit ihren Revisionen.



www.bundesverwaltungsgericht.de

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Gruss
KarlMartell
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BEChakotay




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BeitragVerfasst am: 11.02.2012 01:58    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mörder ist Mörder. Was interessiert dabei der Rest?
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BEChakotay




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BeitragVerfasst am: 11.02.2012 02:00    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zur Frage:
"Wird der Mann abgeschoben?"
O Ja?
O Nein?

Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich bin kein Hellseher.

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KarlMartell





Alter: 65
Anmeldungsdatum: 26.06.2007
Beiträge: 8118


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BeitragVerfasst am: 11.02.2012 05:22    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« BEChakotay » hat folgendes geschrieben:
Mörder ist Mörder. Was interessiert dabei der Rest?


Es geht ja gar nicht mehr um Moerder oder nicht. Es geht darum, ob jemand u.a. nicht abgeschoben werden darf, weil er die Arztrechnung in seiner Heimat nicht bezahlen kann. Und das wird ein Urteil des BVerwG, nicht des Amtsgerichts Lippstadt.
Ein Grundsatzurteil.

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Gruss
KarlMartell
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controller




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Beiträge: 1783


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BeitragVerfasst am: 11.02.2012 11:14    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« KarlMartell » hat folgendes geschrieben:
« BEChakotay » hat folgendes geschrieben:
Mörder ist Mörder. Was interessiert dabei der Rest?


Es geht ja gar nicht mehr um Moerder oder nicht. Es geht darum, ob jemand u.a. nicht abgeschoben werden darf, weil er die Arztrechnung in seiner Heimat nicht bezahlen kann. Und das wird ein Urteil des BVerwG, nicht des Amtsgerichts Lippstadt.
Ein Grundsatzurteil.


Wenn das Gericht entscheiden sollte, dass jemand der seine Arztrechnung in seiner Heimat nicht bezahlen kann nicht ausgewiesen werden darf, eröffnet das ja ganz neue Perspektiven.
Dann können alle Kranken aus welchem Land auch immer über unsere Grenzen kommen und erhalten hier eine Aufenthaltsgenehmigung und eine entsprechende medizinische Versorgung, oder wie?
Das wird Claudia aber freuen.
Daher kann das eigentlich nur eine Einzelentscheidung geben.
Wir sind allerdings in Deutschland, da weiß man nie selbst die feuchteste Hand findet hier noch ein Knie.

Controller

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Voltaire

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Llana






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BeitragVerfasst am: 12.02.2012 12:18    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Der Fall ist tatsächlich interessant.
Zum einen sagt Wulff, der Islam gehört zu D, und der Islam macht deutliche
Aussagen über das Judentum.
Andersherum hat Wulff nicht gesagt, das Judentum gehört zu D.
Die Folgerungen hiernach wären klar.

Andersherum wurde doch kürzlich ein Flüchtlich nicht nach Italien rückgeführt,
weil es als unzumutbar erkannt wurde, dass er doch statt seines gewohnten
3-Gängemenüs nur ein 2-Gang-Menü erhalten würde.
Diese Betrachtung konkurriert mit dem Kriterium Abschiebung trotz nicht vorhand.
ärztl. Versorung.

Der Fall ist tatsächlich interessant. Ich wage keine Prognose.
Doch. Ich denke der wird abgeschoben, er hat die falschen Voraussetzungen.

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MfG, L

Wenn Gutmenschen-Cretins agieren, gibt's früher oder später Tote und Verletzte.

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